Schauordnung

Landesverband der Vogelliebhaber und Züchter

Sachsen - Anhalt (LV 31)

 

                   01.  Allgemeines

                   02.  Anmeldung

                   03.  Einlieferung/Annahme

                   04.  Einteilung der Schauklassen

                   05.  Käfige

                   06.  Aufbewahrung

                   07.  Bewertung

                   08.  Pokale/Ehrenpreise

                   09.  Standgelder

                   10.  Änderung der Schauordnung

                   11.  Inkrafttreten

                  12.  Anlagen

  01.       Allgemeines

            01.1     Grundlage dieser Schauordnung ist die “Allgemeine Ausstellungsrichtlinie des DKB”.

            01.2     Der Geltungsbereich der Schauordnung erstreckt sich auf Landes- und Vereinsschauen.

            01.3     Jeder Züchter ist berechtigt, von ihm nachgezogene Vögel auszustellen und bewerten

                        zu lassen.

            01.4     Das Ausstellen erfolgt auf Risiko und Gefahr des Ausstellers. Der Ausrichter einer Schau

                        haftet nicht bei Tod, Verletzungen oder Diebstahl von Ausstellungstieren.

            01.5     Alle Vögel müssen einen vom DKB anerkannten geschlossenen, unbeschädigten Fußring

                        tragen. Die jeweiligen Fußringgrößen sind einzuhalten. Ein Ring gilt als passend, wenn er

                        vom erwachsenen Vogel nicht abziehbar ist. Zusätzliche Farbringe sind in allen Klassen

                        nicht gestattet.

            01.6     Manipulationen am Fußring, oder am Vogel, werden mit Disqualifikation geahndet.

                        Beringung mit mehr als einem anerkannten Fußring an einem Vogel ist eine grobe

                        unerlaubte Machenschaft und kann zu Vereins- oder Verbandsausschluss führen.

02.       Anmeldungen

            02.1     Die Notwendigkeit einer Anmeldung in den einzelnen Fachsparten wird in der

                        Ausschreibung bekanntgegeben.

            02.2     Der in der Ausschreibung angegebene Anmeldetermin ist unbedingt einzuhalten.

03.       Einlieferung/Auslieferung

            03.1     Die Einlieferungs- und Auslieferungstermine werden in der jeweiligen Ausschreibung

                        bekanntgegeben.

            03.2     Die Aussteller legen bei der Einlieferung das den jeweiligen Klassen entsprechende

                        Anmeldeformular vor.

                        Das Formular muss vollständig ausgefüllt sein mit voller Anschrift, Verein, komplette

                        Ring-Nr., Schauklasse und Unterschrift.

            03.3     Bei CITES-pflichtigen Arten ist eine Kopie der gültigen CITES-Bescheinigung

                        vorzulegen.

            03.4     Vögel werden von der Annahme zurückgewiesen, wenn sie

                        - offensichtlich krank sind

                        - deutlich erkennbar grobe Fehler aufweisen

                        - die Ausstellungskäfige nicht der jeweiligen Art entsprechen und / oder stark

                          verschmutzt sind

                        - Ringmanipulationen und unerlaubte Kennzeichnungen vorliegen

            03.5     In allen Fällen ist die Entscheidung der Ausstellungsleitung bindend.

                        Bei der Einlieferung ist das Stand- und Kataloggeld zu entrichten.

04.       Einteilung der Schauklassen

            04.1     Die Einteilung der Schauklassen der Bewertungsvögel hängt von der Anzahl in der

                        jeweiligen Klasse ab und wird in der Ausschreibung global vorgegeben.

            04.2     Je Schauklasse wird ein Landesmeister, ein 2. Platz und ein 3. Platz vergeben.

            04.3     Eine ev. Erweiterung oder Zusammenlegung von Schauklassen und eine weitere

                        Preisvergabe wird vom Landesverbandsvorstand und der jeweiligen Fachgruppe nach

Abschluss der Einlieferung festgelegt.

05.       Käfige

           05.1     Alle zur Ausstellung kommenden Vögel müssen in sauberen, den Bestimmungen der

                        einzelnen Fachgruppen des DKB entsprechenden Käfigen untergebracht sein.

           05.2     Nicht den Bestimmungen entsprechenden Käfige können bei der Annahme

                        zurückgewiesen werden oder nachträglich, auch nach der Bewertung, AK gestellt werden.

            05.3     Über den Ausschluss entscheidet der jeweilige Spartenleiter in Verbindung mit der

                        Ausstellungsleitung.

06.       Aufbewahrung

           06.1     Der Ausrichter hat für eine optimale Aufbewahrung und Versorgung der Vögel während

                       der gesamten Ausstellungstage bis zur Auslieferung zu sorgen.

            06.2     Die Versorgung mit Futter und Wasser hat täglich zu erfolgen durch ein vom Ausrichter

                        bestimmtes Team.

            06.3     Im Ausstellungsraum herrscht striktes Rauchverbot.

            06.4     Die Temperatur im Ausstellungsraum sollte 18 Grad nicht unterschreiten.

            06.5     Unnötige Störungen der Vögel, wie häufiges Umstellen der Käfige oder zu lange

                        abendliche Beleuchtung etc. sind zu vermeiden.

            06.6     Aussteller der Sparte Gesangskanarien sind berechtigt, eigenes Futter für die Betreuung

                        ihrer Tiere mitzubringen.

            06.7     Die Artenschutzbestimmungen sind einzuhalten.

07.       Bewertung

            07.1     Die Bewertung der Vögel hat gemäß den Fachgruppenbeschlüssen des DKB, den

                        Beschlüssen der jeweiligen Preisrichtervereinigungen und den jeweils gültigen Standards

                        zu erfolgen.

            07.2     Der Ausrichter hat die erforderlichen Voraussetzungen für eine reibungslose

                        Durchführung der Bewertung zu schaffen.

            07.3     Für die Fachsparte “FPMCE” sind optimale Lichtverhältnisse zu gewährleisten.

            07.4     Für die Fachsparte “Gesang” ist ein gesonderter Bewertungsraum zur Verfügung zu

                        stellen, der vom Tageslicht abgedunkelt sein muss und mit künstlicher Beleuchtung

                        ausgestattet ist.

                        Die Raumtemperatur sollte zwischen 20 und 22 Grad liegen.

            07.5     In der Fachsparte “Sittiche und Exoten” kann sowohl das Prädikats- als auch das

                        Platzierungssystem zur Anwendung kommen.

            07.6     Sollte nach der Bewertung eine Kollektion oder auch ein Einzelvogel disqualifiziert

                        werden müssen, so rückt der Nächstplatzierte einen Platz höher.

            07.7     Das Bewertungsergebnis der Vögel durch die Preisrichter ist unanfechtbar.

08.       Pokale / Ehrenpreise

            08.1     Die unter Punkt “Schauklassen” genannten Titel werden mit einem Pokal und

                        Urkunde geehrt.

            08.2     Ev. gestiftete Pokale, Sach- und Ehrenpreise werden vor der Bewertung, nach

                        Absprache mit den Spartenleitern, gerecht auf Einzelvögel und/oder Schauklassen verteilt,

                        sofern sie nicht bereits vom Stifter vorbestimmt sind.

            08.3     Bei Unstimmigkeiten entscheiden die jeweiligen Spartenleiter in Zusammenarbeit mit

                        der Ausstellungsleitung über die Verfahrensweise.

            08.4     Alle Entscheidungen und durchgeführte Maßnahmen sind schriftlich zu fixieren.

09.       Standgelder

            09.1     Die Höhe des Standgeldes für Stämme beträgt  10,- EURO  und für Einzelvögel 

2,50,- EURO.

            09.2     Werden angemeldete Vögel nicht eingeliefert, wird das Standgeld nicht erhoben.

            09.3.    Eine Änderung der Höhe des Standgeldes kann nur auf  Beschluss durch die

                        Hauptversammlung erfolgen.

10.       Änderung der Schauordnung

            10.1     Diese Ausstellungsordnung kann durch Vorschläge in der LV-Hauptversammlung

                        mit einfacher Stimmenmehrheit abgeändert oder ergänzt werden.

11.       Inkrafttreten

            11.1     Diese Schauordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

            11.2     Die Beschlussfassung erfolgte durch die LV- Hauptversammlung am 12. Mai 2012

                        in Bitterfeld.

12.       Anlagen

            12.1     Schaukäfige aller Schauklassen (siehe aktuelle Veröffentlichung im „Vogelfreund“)

            12.2     Ringgrößentabellen aller Klassen (siehe aktuelle Veröffentlichung im „Vogelfreund“)

            12.3     Beschlüsse aus der Landesverbands-Hauptversammlung von 2010 und 2011

     


         gez.     Friedrich Seik

                    Landesvorsitzender                  


























   

 

 

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