Schauordnung
Landesverband der Vogelliebhaber und Züchter
Sachsen - Anhalt (LV 31)
01. Allgemeines
02. Anmeldung
03. Einlieferung/Annahme
04. Einteilung der Schauklassen
05. Käfige
06. Aufbewahrung
07. Bewertung
08. Pokale/Ehrenpreise
09. Standgelder
10. Änderung der Schauordnung
11. Inkrafttreten
12. Anlagen
01. Allgemeines
01.1 Grundlage dieser Schauordnung ist die “Allgemeine Ausstellungsrichtlinie des DKB”.
01.2 Der Geltungsbereich der Schauordnung erstreckt sich auf Landes- und Vereinsschauen.
01.3 Jeder Züchter ist berechtigt, von ihm nachgezogene Vögel auszustellen und bewerten
zu lassen.
01.4 Das Ausstellen erfolgt auf Risiko und Gefahr des Ausstellers. Der Ausrichter einer Schau
haftet nicht bei Tod, Verletzungen oder Diebstahl von Ausstellungstieren.
01.5 Alle Vögel müssen einen vom DKB anerkannten geschlossenen, unbeschädigten Fußring
tragen. Die jeweiligen Fußringgrößen sind einzuhalten. Ein Ring gilt als passend, wenn er
vom erwachsenen Vogel nicht abziehbar ist. Zusätzliche Farbringe sind in allen Klassen
nicht gestattet.
01.6 Manipulationen am Fußring, oder am Vogel, werden mit Disqualifikation geahndet.
Beringung mit mehr als einem anerkannten Fußring an einem Vogel ist eine grobe
unerlaubte Machenschaft und kann zu Vereins- oder Verbandsausschluss führen.
02. Anmeldungen
02.1 Die Notwendigkeit einer Anmeldung in den einzelnen Fachsparten wird in der
Ausschreibung bekanntgegeben.
02.2 Der in der Ausschreibung angegebene Anmeldetermin ist unbedingt einzuhalten.
03. Einlieferung/Auslieferung
03.1 Die Einlieferungs- und Auslieferungstermine werden in der jeweiligen Ausschreibung
bekanntgegeben.
03.2 Die Aussteller legen bei der Einlieferung das den jeweiligen Klassen entsprechende
Anmeldeformular vor.
Das Formular muss vollständig ausgefüllt sein mit voller Anschrift, Verein, komplette
Ring-Nr., Schauklasse und Unterschrift.
03.3 Bei CITES-pflichtigen Arten ist eine Kopie der gültigen CITES-Bescheinigung
vorzulegen.
03.4 Vögel werden von der Annahme zurückgewiesen, wenn sie
- offensichtlich krank sind
- deutlich erkennbar grobe Fehler aufweisen
- die Ausstellungskäfige nicht der jeweiligen Art entsprechen und / oder stark
verschmutzt sind
- Ringmanipulationen und unerlaubte Kennzeichnungen vorliegen
03.5 In allen Fällen ist die Entscheidung der Ausstellungsleitung bindend.
Bei der Einlieferung ist das Stand- und Kataloggeld zu entrichten.
04. Einteilung der Schauklassen
04.1 Die Einteilung der Schauklassen der Bewertungsvögel hängt von der Anzahl in der
jeweiligen Klasse ab und wird in der Ausschreibung global vorgegeben.
04.2 Je Schauklasse wird ein Landesmeister, ein 2. Platz und ein 3. Platz vergeben.
04.3 Eine ev. Erweiterung oder Zusammenlegung von Schauklassen und eine weitere
Preisvergabe wird vom Landesverbandsvorstand und der jeweiligen Fachgruppe nach
Abschluss der Einlieferung festgelegt.
05. Käfige
05.1 Alle zur Ausstellung kommenden Vögel müssen in sauberen, den Bestimmungen der
einzelnen Fachgruppen des DKB entsprechenden Käfigen untergebracht sein.
05.2 Nicht den Bestimmungen entsprechenden Käfige können bei der Annahme
zurückgewiesen werden oder nachträglich, auch nach der Bewertung, AK gestellt werden.
05.3 Über den Ausschluss entscheidet der jeweilige Spartenleiter in Verbindung mit der
Ausstellungsleitung.
06. Aufbewahrung
06.1 Der Ausrichter hat für eine optimale Aufbewahrung und Versorgung der Vögel während
der gesamten Ausstellungstage bis zur Auslieferung zu sorgen.
06.2 Die Versorgung mit Futter und Wasser hat täglich zu erfolgen durch ein vom Ausrichter
bestimmtes Team.
06.3 Im Ausstellungsraum herrscht striktes Rauchverbot.
06.4 Die Temperatur im Ausstellungsraum sollte 18 Grad nicht unterschreiten.
06.5 Unnötige Störungen der Vögel, wie häufiges Umstellen der Käfige oder zu lange
abendliche Beleuchtung etc. sind zu vermeiden.
06.6 Aussteller der Sparte Gesangskanarien sind berechtigt, eigenes Futter für die Betreuung
ihrer Tiere mitzubringen.
06.7 Die Artenschutzbestimmungen sind einzuhalten.
07. Bewertung
07.1 Die Bewertung der Vögel hat gemäß den Fachgruppenbeschlüssen des DKB, den
Beschlüssen der jeweiligen Preisrichtervereinigungen und den jeweils gültigen Standards
zu erfolgen.
07.2 Der Ausrichter hat die erforderlichen Voraussetzungen für eine reibungslose
Durchführung der Bewertung zu schaffen.
07.3 Für die Fachsparte “FPMCE” sind optimale Lichtverhältnisse zu gewährleisten.
07.4 Für die Fachsparte “Gesang” ist ein gesonderter Bewertungsraum zur Verfügung zu
stellen, der vom Tageslicht abgedunkelt sein muss und mit künstlicher Beleuchtung
ausgestattet ist.
Die Raumtemperatur sollte zwischen 20 und 22 Grad liegen.
07.5 In der Fachsparte “Sittiche und Exoten” kann sowohl das Prädikats- als auch das
Platzierungssystem zur Anwendung kommen.
07.6 Sollte nach der Bewertung eine Kollektion oder auch ein Einzelvogel disqualifiziert
werden müssen, so rückt der Nächstplatzierte einen Platz höher.
07.7 Das Bewertungsergebnis der Vögel durch die Preisrichter ist unanfechtbar.
08. Pokale / Ehrenpreise
08.1 Die unter Punkt “Schauklassen” genannten Titel werden mit einem Pokal und
Urkunde geehrt.
08.2 Ev. gestiftete Pokale, Sach- und Ehrenpreise werden vor der Bewertung, nach
Absprache mit den Spartenleitern, gerecht auf Einzelvögel und/oder Schauklassen verteilt,
sofern sie nicht bereits vom Stifter vorbestimmt sind.
08.3 Bei Unstimmigkeiten entscheiden die jeweiligen Spartenleiter in Zusammenarbeit mit
der Ausstellungsleitung über die Verfahrensweise.
08.4 Alle Entscheidungen und durchgeführte Maßnahmen sind schriftlich zu fixieren.
09. Standgelder
09.1 Die Höhe des Standgeldes für Stämme beträgt 10,- EURO und für Einzelvögel
2,50,- EURO.
09.2 Werden angemeldete Vögel nicht eingeliefert, wird das Standgeld nicht erhoben.
09.3. Eine Änderung der Höhe des Standgeldes kann nur auf Beschluss durch die
Hauptversammlung erfolgen.
10. Änderung der Schauordnung
10.1 Diese Ausstellungsordnung kann durch Vorschläge in der LV-Hauptversammlung
mit einfacher Stimmenmehrheit abgeändert oder ergänzt werden.
11. Inkrafttreten
11.1 Diese Schauordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
11.2 Die Beschlussfassung erfolgte durch die LV- Hauptversammlung am 12. Mai 2012
in Bitterfeld.
12. Anlagen
12.1 Schaukäfige aller Schauklassen (siehe aktuelle Veröffentlichung im „Vogelfreund“)
12.2 Ringgrößentabellen aller Klassen (siehe aktuelle Veröffentlichung im „Vogelfreund“)
12.3 Beschlüsse aus der Landesverbands-Hauptversammlung von 2010 und 2011
gez. Friedrich Seik
Landesvorsitzender